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Das war der Pharmagipfel 2015 in Hamburg

Der Pharmagipfel am 18. November 2015 in Hamburg befasste sich mit dem Gesetzesentwurf zum Anti-Korruptionsgesetz.
Aufgrund der neu, und relativ unbestimmt formulierten Gesetzestexte war die Unsicherheit auf diesem Gebiet sehr hoch.
Die Verweise auf die sehr unterschiedlichen Standesrechte der betroffenen Berufsgruppen war für Viele nicht schlüssig nachvollziehbar.

Andererseits wurde insbesondere die pharmazeutische Industrie zum Nachdenken aufgefordert. In welchem Umfang durfte die bestehende Verunsicherung nun zu einem vorauseilenden Gehorsam in Ansehung der zu erwartenden Straftatbestände führen?
Der Ansatz der Überlegung musste also heißen: Detaillierte Auslotung welche bisherigen, gängigen Praktiken künftig tatsächlich unterbunden und sogar strafrechtlich relevant sein könnten.

Um der allgemeinen Unsicherheit entgegenzutreten, beschäftigten sich die Teilnehmer des Pharmagipfels zunächst mit den Fragen:
Wo kommen wir her und wie ist die aktuelle Situation? Was sind die eigentlichen Ziele des Gesetzgebers und kann der vorliegende Entwurf diese tatsächlich umsetzen? Welche Probleme entstehen anhand der bestehenden Formulierungen und wie können diese zu Vorteilen für die Industrie werden? In regem Diskussionsaustausch wurden dann konkrete Chancen ausgelotet, wie eine optimale Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie und den Trägern von Heilberufen weiterhin zielführend stattfinden kann und welche Aktivitäten vermieden werden sollten.

Die Veranstaltung richtete sich neben Antikorruptionsbeauftragten, Juristen und Vertriebsleitern auch an Entscheider der pharmazeutischen Industrie, die sich der Zusammenarbeit von Industrie und Heilberufen widmen.